- Ab Mai 2026 gelten schärfere ESG-Regeln für Bestand und Neubau.
- Gewerbemietverträge werden digitaler und flexibler in der Abwicklung.
- Förderungen erleichtern die Umnutzung von Gewerbe zu Wohnen.
- Logistikimmobilien und nachhaltige Konzepte bieten beste Perspektiven.
Nachhaltigkeit im Fokus: ESG-Vorgaben und neue Standards
Die Novelle der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) setzt ab Mai 2026 neue Maßstäbe für Gewerbeobjekte.
- Mindestenergieeffizienz für Bestandsgebäude wird Pflicht: Bis 2030 müssen rund 16 % der ältesten Gebäude saniert werden.
- Energieausweise zeigen künftig einheitlich eine Skala von A (Nullemissionsgebäude) bis G.
- Eigentümer von Nichtwohngebäuden mit 20+ Stellplätzen müssen sukzessive Ladepunkte für E-Mobilität installieren.
„Brown Assets“ mit schlechter Energiebilanz verlieren an Attraktivität, während ESG-konforme Immobilien im Wert steigen und Investorenmagneten werden.
Rechtliche Veränderungen im Gewerbemietrecht
Ab 2026 entfällt bei Gewerbemietverträgen die traditionelle Schriftform – E-Mails und digitale Vereinbarungen genügen dann dem Gesetz. Dadurch werden Vertragsanpassungen zwar schneller und flexibler, es ist jedoch eine sorgfältige Dokumentation und ein professionelles Vertragsmanagement erforderlich, um Risiken durch informelle Änderungen zu vermeiden.
Assetklassen im Wandel: Wo jetzt Potenzial entsteht
- Logistikimmobilien bleiben gefragte Spitzenreiter, niedrige Leerstände und stabile Mieten bestimmen das Bild.
- Büroflächen brauchen moderne, kommunikationsfördernde Konzepte und höchste ESG-Qualität. In schwachen Lagen droht dagegen Wertverlust.
- Neue Förderung „Gewerbe zu Wohnen“. Das angekündigte KfW-Programm erleichtert ab Sommer 2026 die Umnutzung bürokratischer Leerstände in begehrten Wohnraum und erhöht so das Renditepotenzial – ganz ohne Mietpreisdeckel.