Allgemeine Geschäftsbedingungen der IBV Rheinland GmbH
Wir widmen uns allen Aufträgen mit größter kaufmännischer Sorgfalt und in unparteilicher Wahrnehmung der Interessen unserer Auftraggeber. Unsere Tätigkeit erfolgt gemäß §§ 652 ff. BGB, der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und unter Einhaltung der Standesregeln unseres Berufsstandes, zu denen wir uns als Mitglied des „IVD“ (Immobilienverband Deutschland). Unsere Makleraktivitäten erfolgen auf Basis der nachfolgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ („AGB“) und unter strikter Wahrung des Ausgleichs gegenseitiger Rechte und Pflichten, mit dem Ziel der Rationalisierung des Geschäftsablaufs.
1. Angebote
Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
2. Vorkenntnis
Sollte unser Angebot bereits bekannt sein, so ist uns hiervon innerhalb 8 Tage nach Zugang Kenntnis zu geben und die Quelle zu belegen.
3. Weitergabe der Informationen und Unterlagen
Unsere Angebote, Informationen und Unterlagen sind nur für den Kunden bestimmt, von ihm vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Gibt der Kunde unser Angebot oder unsere Informationen an Dritte weiter und schließt der Dritte aufgrund dessen einen Hauptvertag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Kunde zur Übernahme dieser Zahlung in Höhe der Provision auf Grundlage dieser Bedingungen. Ein weiter gehender Schadensersatzanspruch wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt hiervon unberührt.
4. Entstehen des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Hauptvertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit unsere Tätigkeit. Wird der Hauptvertrag erst nach Auslaufen oder Beendigung unseres Maklerauftrags oder zu anderen als den ursprünglichen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinen wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Eintritt einer im Hauptvertrag vereinbarten auflösenden Bedingung lässt unseren Provisionsanspruch unberührt. Dasselbe gilt, wenn der Hauptvertrag durch Ausübung eines vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern dieses aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder in deren Verantwortungsbereich liegenden Gründen ausgeübt wird.
5. Fälligkeit des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die Provision. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug. Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von 7 % p. a. über den Basiszinssatz fällig. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne unsere Teilnahme, so ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrages zur Berechnung des Provisionsanspruches zu erteilen. Auf unser Verlangen hin ist der Kunde verpflichtet, uns eine einfache Abschrift des Hauptvertrags innerhalb von 10 Tagen zu überlassen. Sollte er dies unterlassen, so befindet sich der Auftraggeber automatisch mit dem geschuldeten Betrag in Verzug.
6. Provisionssätze
Für unsere Tätigkeit gelten nachstehende Provisionssätze zwischen dem Kunden und uns als vereinbart und sind von diesem mit Entstehen unseres Provisionsanspruches gem. Ziffer 4. an uns zu zahlen. Die Berechnung der Provision erfolgt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
a) Bei An- und Verkauf von
– Haus- und Grundbesitz und von Eigentumsanteilen, Erbbaurechten oder sonstigen grundstücksgleichen Rechten
– einer Gesellschaft oder deren Anteilen, Lieferanten-, Kooperations-, Verträgen über Abstandszahlungen sowie sonstigen schuldrechtlichen Vereinbarungen bis zu € 5.000.000 Vertragswert: 5 % über € 5.000.000 Vertragswert: 3 %
jeweils vom Käufer, berechnet vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis, d.h. von allen dem Verkäufer versprochenen Leistungen.
Bei Options-, Ankaufs- oder Vorkaufsrecht vom Berechtigten: je Recht jeweils 50 % der vorgenannten Provisionssätze, bei deren Ausübung nochmals 50 % der Sätze
.b) Bei Miet-/Pachtverträgen mit einer Vertragslaufzeit von
- unter 3 Jahren beträgt die Provisionshöhe 2 Nettomonatsmieten
- 3 Jahren bis unter 5 Jahren beträgt die Provisionshöhe 3 Nettomonatsmieten
- ab 5 oder mehr Jahren beträgt die Provisionshöhe 4 Nettomonatsmieten
Bei Staffelmieten gilt die Durchschnittsmiete der gesamten Festlaufzeit des Vertrages. Mietfreite Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnung der Provision nicht in Abzug gebracht. Dem Mieter eingeräumte Vertragsverlängerungsoptionen werden wie Vertragslaufzeiten behandelt. Erhält der Mieter/Pächter Vormiet- oder Anmietrechte, weitere 50 % der unter b) genannten Provisionssätze je Recht, bei deren Ausübung nochmals 50 % der Sätze.Zu den Miet- und Kaufsummen gehören auch alle sonstigen vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen, mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten. Alle Provisionssätze verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer in der bei Rechnungslegung gültigen Höhe.
7. Tätig werden für Dritte
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil des Hauptvertrages entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.
8. Datenschutz
Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten sowie die Betroffenenrechte gemäß DSGVO und Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung unter https://ibv-rheinland.de/datenschutz/
9. Energieausweis (Gebäudeenergiegesetz)
Spätestens bei Vermarktungsbeginn erhalten Sie von unserem Auftraggeber die Kopie eines gültigen Energieausweises für das zu vermarktende Objekt. Sollten wir wegen fehlender oder unrichtiger Angaben in Bezug auf den Energieausweis abgemahnt oder in Anspruch genommen werden, so sichert der Auftraggeber Schadensfreistellung zu.
10. Haftungsausschluss
Die von uns gemachten Angaben beruhen auf Informationen und Mitteilungen durch Dritte, insbesondere durch die Grundstückseigentümer. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und / oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für Fälle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen. Bei der Vertragsverletzung ist die Haftung für fahrlässiges Verhalten des Maklers, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungshilfen ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Wir haften zudem nicht für Schäden, die aus Cyber-Attacken (Trojaner, Computer-Viren etc.) verursacht werden, soweit angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Ereigniszeitpunkt implementiert waren. Unsere Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Etwaige Schadensansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren nach Entstehen des Anspruches.
11. Streitbeteiligungsverfahren
Die Europäische Kommission stellt Verbrauchern eine Plattform zur Online-Streitbeteiligung („OS-Plattform“) bereit. Sie können diese Plattform unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE abrufen. Die Teilnahme am außergerichtlichen Streitbeteiligungsverfahren in Verbraucherangelegenheiten ist freiwillig. IBV Rheinland GmbH nimmt nicht an Streitbeteiligungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
12. Kundenidentifikation
Dem Kunden ist bekannt, dass wir gemäß dem Geldwäschegesetz (GwG) zur Identifikation unserer Kunden verpflichtet sind. Darüber hinaus verpflichtet das GwG den Kunden, uns die dafür notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen sowie Änderungen, die sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergeben, unverzüglich mitzuteilen.
13. Schadensersatz
Hat der Kunde uns wegen Verstoßes gegen seine vertraglichen Pflichten Schadensersatz zu leisten, können wir insbesondere Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen verlangen. Der Ersatz für den zeitlichen Aufwand bemisst sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen.
14. Werbung und Veröffentlichung
Der Kunde ist mit der Verwendung von E-Mails im Rahmen der Geschäftsbeziehung und Übermittlung von Werbung (jederzeit widerruflich) einverstanden.
15. Schlussbestimmungen
Für den Maklervertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Aufhebung, Änderung oder Ergänzung dieser AGB, des Maklervertrages oder des Schriftformerfordernisses sind schriftlich zu erklären. Kündigungen des Maklervertragessind schriftlich zu erklären. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Krefeld. Sollten Teile unserer AGB oder des Maklervertrages unwirksam sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Klausel oder eine Regelungslücke sind durch eine Regelung zu ersetzten, die dem Wunsche der Parteien möglichst nahekommt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Auftraggebers gelten nur dann, wenn IBV Rheinland diese ausdrücklich schriftlich anerkennt. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn IBV Rheinland ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Stand Juni 2024